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Die Buchführung ist nicht nur für die steuerliche Erfassung durch das Finanzamt notwendig, sonders sie stellt auch ein wichtiges Kontrollinstrument für das Unternehmen dar. Gewinn- und Verlustermittlung, das Mahnwesen und Entscheidungen fußen auf der Buchführung.

Damit die Buchführung allem gerecht werden kann, muss sie lückenlos mit Belegen geführt werden. Dabei ist die Buchführung auch zeitraubend und man kann sich weniger auf die eigentlichen Kernkompetenzen konzentrieren. Deswegen sollte man sich am besten schon bei der Gründung die Hilfe eines Steuerberaters für die Buchführung sichern, der auch Vorteile in steuerrechtlicher Hinsicht für das Unternehmen erwirken kann.

Sollte einem die Buchführung durch einen Steuerberater in der Anfangsphase des Betriebes zu teuer erscheinen, ist eine günstigere Alternative ein Büro für Buchführung. Ein Buchführungsbüro darf allerdings nicht beraten, sondern einzig die Buchführung durchführen.

Zu den Aufgaben eines Gründers zählt es auch, sich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Buchführung vertraut zu machen. Die Buchführung kommt immer dann zum Einsatz, wenn beispielsweise Rechnungen gestellt oder empfangen werden, wenn Anschaffungen gemacht werden müssen und auch, wenn man eine Geschäftsreise antritt können die Kosten in der Buchführung festgehalten und abgesetzt werden.

Eine korrekte Buchführung verhilft also auch zu Steuerersparnissen, sofern man sich mit ihr auskennt. Weil die Durchführung der Buchführung und ihre Feinheiten nicht jedem bekannt sind, ist es ratsam, sich einen Steuerberater zu nehmen, der für Unternehmer steuertechnisch das meiste herausholen kann. Sollte man vor den Kosten für einen Steuerberater zurückscheuen, kann man immerhin noch ein Buchführungsbüro für die Buchführung in Anspruch nehmen. Ein Büro für Buchführung darf aber nur die reine Buchführung übernehmen und nicht beraten.