Gerade am Anfang der Selbständigkeit benötigt der Neugründer einen Businessplan um zum Beispiel Gründungszuschüsse bei verschiedenen Behörden und Agenturen beantragen zu können. Das Konzept, also der Businessplan oder auch Geschäftsplan ist aber nicht nur für Zuschüsse besonders wichtig, anhand des Businessplans können auch Kooperationspartner und Lieferanten von dem angehenden Geschäft beeindruckt werden.
Der Businessplan besteht aus wichtigen Inhaltspunkten unteranderem müssen der Standort der Firma benannt werden, aber auch der Firmenname, die Dienstleistung, ausführliche Kalkulationen, Mitarbeiter und die Unternehmensform (zum Beispiel GmbH oder Mini GmbH) spielen im Geschäftsplan eine wichtige Rolle. Der Businessplan sollte so ausführlich wie möglich sein und die maximale Seitenanzahl von 25 nicht überschreiten. Um ein ausführliches Konzept ausarbeiten zu können stehen im Internet kostenlose und kostenpflichtige Muster und Vorlagen zur Verfügung, aber auch Hausbanken leisten bei Anfrage hilfreiche Tipps.
Nehmen sie das Businessplan Muster als Vorlage, schreiben sie ihre wichtigen Fakten nieder und äußern sie ihre Vorstellungen von der interessanten Geschäftsidee. Genaue Informationen zum detaillierten Entwurf bekommen sie auch bei ihrem Steuerberater der ihnen dann kräftig unter die Arme greifen wird. Bringen sie ihre Geschäftsidee an den Mann und verkaufen sie schon vor Geschäftsbeginn ihre Firma. Der Anfang ist hart, mit Hilfe des Leitfadens wird der Weg zur Selbstständigkeit aber erträglicher und weniger steinig.
Zur Gründung eines Unternehmens benötigen Existenzgründer einen sog. Businessplan oder auch Geschäftsplan. Dieser dient der detaillierten Abbildung der unternehmerischen Geschäftsidee, d.h. der Existenzgründer stellt darin seine Unternehmensziele und verfolgten Strategien dar. Demnach enthält dieser auch Informationen hinsichtlich Marketing, Finanzierung, Organisation und Vertrieb. Oftmals bedarf der Businessplan der Kontrolle einer fachkundigen Stelle.
Für Existenzgründer ist der Businessplan aus vielerlei Hinsicht vorteilhaft. Aus interner Sicht dient als Orientierungshilfe bei der Umsetzung des unternehmerischen Vorhabens in der Gründungsphase. Unternehmensextern betrachtet ist der Businessplan bei der Beschaffung von Fremdkapital (Darlehen) und Investoren ( Beteiligungen), sowie bei der Beantragung von Fördergeldern (z.B. Gründungszuschüsse, Einstiegsgelder) für den Gründer unerlässlich. Darüber hinaus existieren verschiedene Businessplan-Wettbewerbe, wie z.B. startup, die nicht nur auf das Unternehmen aufmerksam machen, sondern darüber hinaus auch Startkapital und Investoren herbeiführen können.
Durch ständige Ergänzungen und an Anpassungen an aktuelle Situationen ist der Businessplan, über die Gründungsphase hinweg, auch für bereits bestehende Unternehmen hilfreich. Nicht zuletzt ermöglicht ein optimierter Geschäftsplan u.a. eine gute Positionierung von Unternehmensstrategien und sichert damit das Fortbestehen der Unternehmung.
Wer sich mit der Existenzgründung beschäftigt wird bald auf den Begriff Businessplan treffen. Businessplan ist die englische Bezeichnung für Geschäftskonzept, die sich hierzulande mehr und mehr durchsetzt. Im Businessplan werden die Ziele der geplanten Existenzgründung festgehalten und vor allem auch, wie die Geschäftsidee zu einem tragfähigen Unternehmen umgesetzt werden soll. Der Businessplan enthält eine
Zusammenfassung, die die Geschäftsidee beschreibt, die Gründer und ihre Qualifikationen aufführt und die wichtigsten Daten zu Rechtsform, Standort, Vertrieb und Marketing zur Sprache bringt.
Nach dieser Zusammenfassung wird im Businessplan detailliert auf bestimmte Punkte eingegangen. Insbesondere kommt der rechnerische Teil im Businessplan zum Tragen, da sich dieser unter anderem mit der Finanzierung und der Rentabilität beschäftigt. Doch auch Themen wie Personalfragen, Marketing-Strategien und warum die Geschäftsidee von potentiellen Kunden angenommen werden sollte, werden im Businessplan erläutert.
Ab November 2008 können Existenzgründer die neue Rechtsform der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft Unternehmer nutzen. Die Gründung ist einfacher und unkomplizierter als die der klassischen GmbH und kommt mit einem wesentlich geringerem Kostenaufwand aus. Es ist eine Mustersatzung vorgesehen, die im GmbHGesetz abgedruckt werden soll. Bei Verwendung der Mustersatzung entfällt die notarielle Beurkundung. Lediglich die Gesellschafterverträge müssen noch durch den Notar beurkundet werden. Aber auch diese Gebühren fallen aufgrund der niedrigen Kapitaleinlage der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft sehr gering aus.
Vorteil der Unternehmergesellschaft ist das geringe Stammkapital von gerade mal einem Euro und die Möglichkeit der Haftungsbeschänkung von Beginn der unternehmerischen Tätigkeit an. Die neue Unternehmergesellschaft wird daher für viele Existenzgründer eine Entscheidungshilfe zum Schritt in die Selbstständigkeit sein. Zu beachten ist, dass die Unternehmergesellschaft vorsieht, das ein Viertel des Jahresgewinns bis zur Schwelle der Mindeskapitaleinlage in Höhe von 25.000 Euro anzusparen ist. Danach besteht für den Unternehmer die Möglichkeit die Unternehmergesellschaft in die Rechtsform der klassischen GmbH umzuwandeln.
Auch für Firmen, die sich bisher aufgrund der schwierigen Gründungssituation in Deutschland für die Rechtsform der englischen Limited entschieden haben, stellt die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eine Alternative dar. Der Kostenaufwand für die Gründung ist nicht höher als bei der Limited und eine Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der Gesellschaft besteht ebenfalls. Ein weitere Vorteil der Unternehmergesellschaft ist die Möglichkeit der Umwandlung in die Rechtsform der klassischen GmbH. Damit können vor allem Firmen die hauptsächlich auf dem deutschen Markt tätig sind, die hohe Wertschätzung der GmbH für sich nutzen.
Einen Businessplan zu erstellen ist sowohl für einen Existenzgründer als auch für einen gestandenen Unternehmer nicht immer eine leichte Aufgabe. Unternehmensberater, Steuerberater oder auch Wirtschaftsprüfer sind bei der Aufstellung eines Businessplan behilflich. Jedoch sind deren Dienstleistungen oftmals mit erheblichen Kosten verbunden.
Einen Businessplan kostenlos zu erhalten ist meist nicht möglich und wenn dann handelt es sich um bereits erstellte Businesspläne, die nur ähnlich der Branche des eigenen Unternehmens sind. Es handelt sich dabei aber nicht um einen auf den Gründer oder Unternehmer individuell zugeschnittenen Businessplan. Der Existenzgründer kann dennoch von einem solchen Unternehmenskonzept profitieren, indem er es als gute Vorlage betrachtet und sich in einigen Teilen daran orientiert. Ein kostenlos erstellter Businessplan ist daher immer auf die eigene Geschäftsidee anzupassen und auf seine Plausibilität zu prüfen.
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Businessplan fachkundige Stelle und dessen Inhalt.
Im Rahmen einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit oder bei der Beantragung von anderen öffentlichen Fördermitteln wird oftmals ein Gutachten einer sogenannten fachkundigen Stelle zum Businessplan des Gründers gefordert. Die fachkundige Stelle kann vom Gründer frei gewählt werden. Solche Stellen im Sinne des § 57 des zwölften Sozialgesetzbuches sind unter anderem die Industie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, Fachverbände, Steuerberater, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer.
Die Stellungnahme zum Businessplan fachkundigen Stelle dient der Prüfung auf Tragfähigkeit und Plausibilität des Gründungsvorhabens. Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle ist quasi der “TÜV” für die Plausibilität des Gründungskonzepts. Der Businessplan fachkundige stelle sollte u.a. folgenden Inhalt haben: Angaben zum Gründer und zum geplanten Gründungszeitpunkt, eine kurze Beschreibung der Geschäftsidee, angebotene Produkte bzw. Dienstleistung, den Ort der Existenzgründung, die Finanzierung und die Rentabilitätsprüfung.
Bei einer Unternehmensgründung wird oft ein Businessplan benötigt, um Fördermittelanträge bei der Arbeitsagentur zu stellen oder Kredite bei Banken zu bekommen. Der Inhalt des Businessplan für Existenzgründer sollte die Geschäftsidee wiederspiegeln und deren Umsetzung mit Hilfe von Strategien und gesetzten Zielen darstellen. Eine vorgeschriebene Form oder einen bestimmten Umfang gilt es dabei nicht beachten.
Die Formulierung des Businessplan von einem Existenzgründer muss anschaulich und plausibel sein. Um dem Adressaten die Geschäftsidee nahe zu bringen müssen auch eventuell Fachbegriffe gut erklärt werden. Wenn zur Umsetzung des Businessplan Fremdmittel benötigt werden, sollte das Vorhaben so genau wie möglich beschrieben werden. Dabei sollte auch die Darstellung der Marktsituation nicht vergessen werden. Auch eine Rentabilitätsvorschau sollte nicht fehlen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit darzustellen.
Der Businessplan für den Bäcker bei Existenzgründung sollte Informationen zu Gründerperson, Unternehmensform, Dienstleistung, Branche, Standort, Marketing, Personal und Kalkulationen zum Bäcker enthalten. Als fachkundige Stelle für Bäcker sind Gründerzentren, Unternehmensberater, Steuerberater, Fachverbände für den Bäcker sowie Institutionen und Kammern zugelassen. Existenzgründer und Unternehmer im Bereich als Bäcker müssen die allgemeinen lebensmittel- und lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften beachten, hierzu gehören insbesondere das Lebensmittel-, Futtermittel-, und Bedarfsgegenstände Gesetzbuch bzw. die Lebensmittelhygiene Verordnung. Für Existenzgründer und Unternehmer im Tätigkeitsbereich als Bäcker ist empfehlenswert ebenfalls verschiedene Kaffeesorten im Angebot zu haben.
Bei Existenzgründung benötigt der Bäcker eine Steuernummer, welche über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Bäcker beim zuständigen Finanzamt beantragt wird. Die Existenzgründer und Unternehmer im Tätigkeitsfeld als Bäcker übernahmen vermehrt, anfänglich als Erweiterung des Sortiments gedacht, das Aufbacken der Teiglinge und den Verkauf dieser neben den Produkten aus eigener Herstellung. Aufgrund der starken Konkurrenz, für Existenzgründer und Unternehmer, durch Fertigprodukte aus Supermärkten, Tankstellen und Discounter sind die Qualität und der Service gegenüber dem Kunden von entscheidender Bedeutung. Als Rechtsform für den Bäcker werden meist Einzelunternehmen, GbR, GmbH, die ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ), auch genannt Mini GmbH oder Unternehmergesellschaft, oder auch ausländische Rechtsformen für einen Bäcker, wie die Limited, genutzt. Für die Wahl der Rechtsform kann eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt von Vorteil sein.
Das Wort Geschäftsplan ist die deutsche Übersetzung für das Wort Businessplan. Unter Unternehmern existieren verschiedene Begrifflichkeiten für den Businessplan - Geschäftsplan oder Unternehmenskonzept genannt. Letztendlich stellen all diese Begriffe eine schriftliche Zusammenfassung eines unternehmerischen Vorhabens dar.
Im wesentlichen handelt es sich bei dem Geschäftsplan um ein Strategiepapier, dass die Geschäftsidee und alle damit verbundenen Ziele darstellt und die Finazierung, sowie die weiterführende Entwicklung des Unternehmens aufzeigt. Der Geschäftsplan oder auch Businessplan erfüllt im Grunde zwei Funktionen. Zum Einem zwingt er den Gründer seine Idee und seine betriebswirtschaftlichen Ziele genau zu definieren und ermöglicht somit eine systematische und realistische Vorgehensweise. Zum Anderen zeigt der Business / Geschäftsplan Außenstehenden, vor allem potentiellen Kapitalgebern, welche Umsätze mit dem jeweiligen Konzept erreicht werden können und welche Wachstumsziele sich der Unternehmer oder Gründer mit dem Businessplan - Geschäftsplan gesetzt hat.
Der Businessplan - Geschäftsplan sollte als ständiger Begleiter eines Unternehmens gesehen werden. Der Geschäftsplan fordert vom Unternehmer seine Ziele immer wieder neu zu definieren und eröffnet in jeder Phase des unternehmerischen Vorhabens die Möglichkeit neue Projekte und damit eventuell verbundene Kredite schnell zu realisieren.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einem Businessplan für Fördermittel und weiteren Informationen. Bei einer Existenzgründung als Fahrschule sollte bestenfalls von Anfang an eine steuerliche Betreuung direkt über einen Steuerberater, oder in der Anfangsphase über ein Buchführungsbüro, erfolgen. Das Buchführungsbüro darf keine Steuerberatung für die Fahrschule durchführen, ist aber ggf. bei den Gebühren etwas günstiger.
Egal ob Steuerberater oder Buchführungsbüro, die Kosten sollten auf jeden Fall auch in den Businessplan einfließen. Als Rechtsform für die Fahrschule werden meist Einzelunternehmen, GbR, GmbH, die ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ), auch genannt Mini GmbH oder Unternehmergesellschaft, oder auch ausländische Rechtsformen für die Fahrschule, wie die Limited, genutzt. Für die Wahl der Rechtsform kann eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt von Vorteil sein.