Archiv für die Kategorie 'Existenzgründung'

JG

Die Existenzgründung

Der Beginn der Selbständigkeit ist hart aber der Weg lohnt sich für die meisten Existenzgründer. Die selbständige Tätigkeit im Haupt-oder Nebengewerbe wird deshalb auch Existenzgründung genannt. Die Anmeldung beim Gewerbeamt folgt meist per Formular, somit ist die Neugründung dann zum größten Teil abgeschlossen. Nun folgen die Pflichtmitgliedschaften und weitere Formalitäten die nach und nach auf den Existenzgründer zukommen.

Die Existenzgründung beinhaltet noch weitere Faktoren die für das Unternehmen von wichtiger Bedeutung sind. Eine wichtige Rolle spielt bei der Existenzgründung die Geschäftsidee. Eine Kopie eines bereits bestehenden Konzepts ist manchmal von Vorteil, sollte eine neue Idee der Fall sein, fragen sie beim Patentamt nach. Jeder Gründer benötigt für einen Zuschuss (Gründerzuschuss oder Einstiegsgeld) einen sogenannten Businessplan, dieser Geschäftsplan beinhaltet das spätere Unternehmen Schritt für Schritt und dient dem Neugründer als Leitfaden. Im Businessplan dürfen ein Lebenslauf, verschiedene Kalkulationsbeispiele, der Standort und der Firmenname nicht fehlen.

Haben sie vor aus dem ALG1 Bezug in die Selbstständigkeit zu starten können sie einen Gründerzuschuss bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Jedoch dürfen sie in keiner Sperrfrist sein und mindestens 90 Tage Restanspruch auf das Arbeitslosengeld haben. Die Höhe der Förderung liegt bei 300Euro + das ALG1 für die ersten 9 Monate. Bei Fragen informieren sie sich bei ihrer Agentur für Arbeit.

Am Anfang der Selbstständigkeit spricht man von der Existenzgründung, diese erfolgt formal durch eine Anmeldung beim Gewerbeamt oder bei Freiberuflern durch die Beantragung beim zuständigen Finanzamt. Somit ist der erste Teil der Existenzgründung abgeschlossen. Natürlich können weitere Formalitäten auf sie zukommen, denn Pflichtmitgliedschaften bei den Verbänden und Kammern sind nicht umgänglich.

Im Weiteren ist die Geschäftsidee für die Existenzgründung ein wichtiger Faktor, die Idee muss nicht neu oder besonders ausgefallen sein. Wichtig ist nur das die genaue Geschäftsidee niedergeschrieben wird. Ebenfalls für die Existenzgründung wichtig ist der Businessplan, dieses Konzept benötigen alle Gründer für die Beantragung von Zuschüssen (Existenzgründerzuschuss oder Einstiegsgeld), für einen Bankkredit oder für andere Finanzierungsmöglichkeiten.

Jeder Anfang ist schwer, da kommt der Gründungszuschuss gerade richtig. Sind sie arbeitslos und haben noch mindesten 90Tage Restanspruch? Prima, sie haben die Möglichkeit 9 Monate zur ihrem ALG1 einen Zuschuss von 300 Euro (für die Sozialversicherung) anzumelden. Aber auch ALG2 Empfänger können in die Existenzgründung starten, hier bekommen sie i.d.R. die ersten 6 Monate einen Zuschuss, welcher 50 Prozent des bisherigen ALG2 Bezuges gleichsteht. Die Rechtsform der Selbstständigkeit ist ebenso wichtig, treffen sie die Wahl zwischen einem gewerblichen- oder freiberuflichen Unternehmen. Nehmen sie außerdem Hilfestellungen vom Amt, Steuerberater oder diversen Banken dankend an.

JG

Existenzgründung

Bei den Plänen zu einer Existenzgründung stehen nicht unberechtigt Themen wie Finanzierung, Buchführung und Steuern im Vordergrund. Wesentlich ist zudem für eine erfolgreiche Existenzgründung der Verkauf des Produkts oder der Dienstleistung, die angeboten werden soll. Damit dies geschehen kann sind Informationen über das Marktgeschehen unabdingbar. Einen wichtigen Stellenwert für die Existenzgründung nehmen hierbei die Konkurrenzsituation und natürlich die Ansprüche der angestrebten Kunden-Zielgruppe ein. Wurden eingehende Recherchen zu diesen Themen durchgeführt, kann festgelegt werden, wie die Produktbeschaffenheit im Detail auszusehen hat, um potentielle Kunden des angestrebten Marktes überzeugen zu können.

Doch das allein reicht für eine Existenzgründung nicht aus. Hier kommt das Stichwort Marketing zu tragen. Eine Existenzgründung muss durch Marketing-Kampagnen vorangetrieben werden, damit zügig der bestmögliche Absatz von Waren oder Dienstleistungen zustande kommt. Darum ist es für die Existenzgründung notwendig, sich mit Marketing vertraut zu machen.

JG

1 Euro GmbH

Seit Juni 2008 ist die Reform des GmbH Gesetzes beschlossene Sache. Mit ihr wird es einige Neuerungen geben, unter anderem wird eine neue Rechtsform, die 1 Euro GmbH ( ein Euro GmbH ) eingeführt. Mit ihr soll eine echte Alternative zur britischen Limited entstehen. In den letzten Jahren haben viele deutsche Unternehmer die Rechtsform der englischen Limited gewählt. Sie ist einfacher und unkomplizierter in ihrem Gründungsmodalitäten und ihre Gründung kann mit wesentlich weniger Startkapital erfolgen, als die Gründung der bisherigen GmbH. Die Einführung der neuen 1 Euro GmbH war zwingend notwendig, um die große Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland zu stoppen.

Um die Gründungskosten stark zu senken, ist für die 1 Euro GmbH ( Euro GmbH ) eine Mustersatzung vorgesehen, die nicht notariell beurkundet werden muss. Zudem halten sich die Gebühren für die notarielle Beurkundung der Gesellschafterverträge der Mini GmbH im kleinen Rahmen, da nur eine Mindeststammeinlage von einem Euro gefordert wird. Des weiteren wird die Gründung durch eine neues Eintragunsverfahren der 1 Euro GmbH (Unternehmergesellschaft ) beschleunigt.

Damit stellt die 1 Euro GmbH, auch haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft genannt, nicht nur eine Alternative zur Limited, sondern auch zur Rechtsform der Einzelunternehmung dar. Existenzgründern ist allerdings für die Gründung einer 1 Euro GmbH zu raten, frühzeitig einen Steuerberater zur Hilfe zu nehmen. Gerade die Steuerpflichtigkeit einer Kapitalgesellschaft, wie die UG birgt große Unterschiede zur Steuerpflichtigkeit einer Einzelunternehmung.

Typische Aufgabenbereiche bei Existenzgründung als Mediengestalter Bild und Ton sind unter anderem: Aufnahme von Ton und Bild, Mischung von Ton- und Bildsignalen unter Live-Bedingungen, Schnitt und Bearbeitung von Ton- und Bildaufzeichnungen. Bei Existenzgründung benötigt der Mediengestalter eine Steuernummer, welche über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Mediengestalter beim zuständigen Finanzamt beantragt wird.

Der Businessplan für den Mediengestalter bei Existenzgründung sollte Informationen zu Gründerperson, Unternehmensform, Dienstleistung, Branche, Standort, Marketing, Personal und Kalkulationen zum Mediengestalter enthalten. Als fachkundige Stelle für Mediengestalter sind Gründerzentren, Unternehmensberater, Steuerberater, Fachverbände für den Mediengestalter sowie Institutionen und Kammern zugelassen.