18.09.2008
GmbH Gesetz
Ab November 2008 wird es viele Veränderungen im GmbH Gesetz geben. Mit dem Beschluss des deutschen Bundestages im Juni 2008 soll nun die GmbH Reform mittels des Momig umgesetzt werden. Sinn und Zweck der Modernisierung ist die Erleichterung der Unternehmensgründung in Deutschland und die Stärkung des Gläubigerschutzes. Hierzu sieht das neue GmbH Gesetz vor allem eine Senkung der Gründungskosten und eine Vereinfachung des bürokratischen Aufwands vor.
Im neuen GmbH Gesetz wird daher auch festgeschrieben, dass das Eintragungsverfahren beim Handelsregister vom üblichen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren angekoppelt wird, um so den Vorgang effektiver zu gestalten und zu beschleunigen. Des weiteren müssen nach dem GmbH Gesetz Einzelkaufleute künftig keine Genehmigungsurkunde mehr beim Registergericht einreichen, um auch hier Kosten und Zeit zu sparen.
Um auch international konkurrenzfähig zu bleiben ist im GmbH Gesetz eine Unterform der klassischen GmbH festgeschrieben. Ab November 2008 können Gründer und Unternehmer die Rechtsform der Mini GmbH wählen. Dabei handelt es sich um eine Einstiegsvariante der normalen GmbH und kann nach dem GmbH Gesetz ohne Mindeststammeinlage gegründet werden.