04.09.2008
GmbH Reform
Im Juni 2008 hat der deutsche Bundestag die GmbH Reform beschlossen und damit die einzelnen Veränderungen im GmbH Gesetz festgelegt. Die Bundesregierung hat bei der GmbH Reform besonderen Wert auf die Bekämpfung von Missbräuchen gelegt. Vor allem soll durch das MoMiG (Modernisierungsgesetz zum GmbH Recht) die Rechtsverfolgung der Gesellschaften besser gewährleistet und beschleunigt werden. Hierzu muss der Gläubiger jedoch Kenntnis über den Unternehmenssitz haben. Daher muss nach der GmbH Reform zwingend eine inländische Geschäftsanschrift in das Handelsregister eingetragen werden.
Weiterhin sieht die GmbH Reform die Einführung einer Unterform der GmbH vor. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft bzw. die Mini GmbH soll ohne Mindestkapitaleinlage auskommen und dennoch die Haftung des Gründers auf das Vermögen der Gesellschaft beschränken. In diesem Zusammenhang wird es mit der GmbH Reform erstmals eine Pflicht zur Rücklagenbildung geben. Die Euro GmbH darf nämlich ihre Gewinne nicht voll ausschütten.
Neuerungen wird es durch die GmbH Reform auch Bereich der Geschäftsanteile geben. Diese werden flexibler, so dass künftig die Geschäftsanteile leichter geteilt, zusammengefasst oder auch auf Dritte übertrage werden können. Mit der GmbH Reform und der damit verbundenen Einführung der ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) hat die Bundesregierung die Idee zu einer einheitlichen Europäischen Rechtsform aufgegriffen, die circa 2010 in Kraft treten soll.