22.07.2008
Gründungszuschuss - Erleichterungen für den Gründer
Wer den Gründungszuschuss bezieht, sollte in keinem Fall die rechtzeitige Beantragung von Phase zwei des Gründungszuschuss verpassen. Die Antragstellung auf Phase zwei des Gründungszuschuss kann zwei Monate vor dem Ablauf von Phase eins gemacht werden. Oft senden die Arbeitsagenturen von sich aus die nötigen Formulare zu. Wird dies versäumt, muss man sich selbst um die Unterlagen kümmern, damit man in den Genuss von Phase zwei des Gründungszuschuss kommen kann.
Im Gegensatz zu Phase eins hat man auf Phase zwei des Gründungszuschuss keinen rechtlichen Anspruch und ist somit eine Ermessensleistung. Bei einer rechtzeitigen Beantragung und der Erfüllung bestimmter Kriterien kann man sich aber zusätzlich für ein halbes Jahr monatliche 300 Euro sichern. Das macht unter dem Strich 1800 Euro mehr Gründungszuschuss über die Basisförderung hinaus.