Archiv für die Kategorie 'Lexikon'

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Rechtsfähigkeit

Als Rechtsfähigkeit wird die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person verstanden, Träger von Rechten und Pflichten subjektiver Art sein zu können. Laut § 1 BGB sind natürliche Personen ab der Geburt bis zum Ende ihres Lebens rechtsfähig. Demzufolge ist die Rechtsfähigkeit im Gegensatz zur Geschäftsfähigkeit altersunabhängig.

Die in § 1 BGB verankerte Garantie der Rechtsfähigkeit für eine natürliche Person ab der Geburt gilt nur für natürliche Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft.  Juristische Personen erhalten mit ihrer Gründung beispielsweise im Rahmen einer Existenzgründung und der Erfüllung der damit verbundenen Auflagen in Form der Eintragung ins Handelsregister die Rechtsfähigkeit. Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person endet mit ihrer Liquidation. Zu unterscheiden ist dabei je nach Rechtsform der juristischen Person zwischen voller und beschränkter Rechtsfähigkeit. Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person ist auf die Zweckmäßigkeit und Einfachheit des Rechtsverkehrs begründet.

Juristische Personen gliedern sich in juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Eine Teilrechtsfähigkeit ist für die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Wohnungseigentümergesellschaft sowie dem nicht eingetragenen Verein gegeben. Keine Rechtsfähigkeit weisen Erbengemeinschaften, die BGB-Innengesellschaft, die Bruchteilsgemeinschaft und der Nachlass eines Verstorbenen auf.

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Product-Placement

Im Rahmen von dem Product-Placement werden im Zuge der Durchführung der Kommunikationspolitik Anstrengungen unternommen Produkte und Dienste in verschiedenen Medien zu platzieren. Anwendung findet das Product-Placement vorrangig in der Film- und Fernsehproduktion.

Ablauftechnisch erfolgt eine Integration von Produkten, Verpackungen, Namen, Dienstleistungen oder des Unternehmenslogos in den Massenmedien gegen die Zahlung von Geld oder der Verschaffung bestimmter Vorteile. Insbesondere die Integration von Markenprodukten in die Filmhandlung stellt eine häufige Form der Umsetzung von Product Placement dar. Das Product Placement ist mit nicht unerheblichen Marketing-Kosten verbunden, die in den seltensten Fällen im Zuge der Umsetzung von dem Geschäftsplan nach einer Unternehmensgründung aufzubringen sind.

In Form eines sogenannten Titelpatronats erfolgt die Integration von Markennamen in den Titel von Fernsehsendungen. Das Information-Placement umfasst die Platzierung bestimmter Informationen für den Kunden in Informationssendungen, Magazinen oder Webseiten. Eine weitere Form des Product-Placement stellt das Corporate Placement, bei dem eine konkrete Nennung oder Einblendung von Unternehmenslogos erfolgt, dar.

Merkmal der Kopfsteuer ist die Erhebung des gleichen absoluten Steuerbetrages von jedem Steuerpflichtigen unabhängig von dessen finanziellen und persönlichen Verhältnissen. Welche Nachteile Experten in der Kopfsteuer sehen legt der Beitrag zur Kopfsteuer dar.

Für alle Belange im Rahmen des Arbeitsrechts sind bzw. können Kündigungsfristen vereinbart werden.  Die Kündigungsfristen können aus dem anwendbaren Tarifvertrag, gesetzlichen Regelungen des § 622 BGB oder dem Arbeitsvertrag selbst resultieren. Wie die gesetzlichen Kündigungsfristen nach der jeweiligen Betriebszugehörigkeit gestaltet sind stellt der Artikel zu dem Kündigungsfristen in anschaulicher Form dar.

Im Zuge der Berechnung und Abführung der Lohnsteuer hat der Arbeitgeber auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte seiner Arbeitnehmer Eintragungen, die als Lohnsteuerbescheinigung gelten, vorzunehmen. Welche Positionen eine Lohnsteuerbescheinigung beinhalten muss, wird im entsprechenden Beitrag vorgestellt.

Die Mineralölsteuer wird verbrauchsabhängig auf Mineralöle und Erdgas, die in Deutschland als Kraft- oder Heizstoffe verwendet werden, erhoben. Mit Hilfe der Mineralölsteuer soll ein sparsamer Verbrauch, vor dem Hintergrund der Schaffung eines Bewusstseins hinsichtlich der Begrenztheit dieser natürlichen Ressourcen, bei der Bevölkerung forciert werden. Welche staatlichen Subventionen im Rahmen der Mineralölsteuer begeben werden stellt der entsprechende Artikel zur Mineralölsteuer vor.

Unter einer Niederlassung wird der Standort eines Unternehmens, der örtlich von der Hauptniederlassung getrennt ist, verstanden. Zu unterscheiden sind dabei in rechtlichem Sinne die selbstständige Niederlassung und die unselbstständige Niederlassung. Im Beitrag zur Niederlassung werden die verschiedenen Arten der Niederlassung vorgestellt.

Mit der Auslagerung von Unternehmensaufgaben bzw. Unternehmensstrukturen an Drittunternehmen praktiziert ein Unternehmen das Outsourcing über die Schließung von Verträgen, die Dauer und Umfang der Leistung begründen. Die Arten von dem Outsourcing werden in kompakter Form im Beitrag zum Outsourcing vorgestellt.

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Outsourcing

Mit der Auslagerung von Unternehmensaufgaben bzw. Unternehmensstrukturen an Drittunternehmen praktiziert ein Unternehmen das Outsourcing über die Schließung von Verträgen, die Dauer und Umfang der Leistung begründen.

Die Bedeutung von Outsourcing  nimmt im Rahmen der Globalisierung von Unternehmensstrukturen stetig zu. Gründe für die Durchführung von dem Outsourcing stellen vorrangig die Komplexitätsreduzierung von Prozessen, die Freisetzung von Management-Kapazitäten, die Rationalisierung von Geschäftsprozessen und die Fokussierung auf Kerngeschäfte in Bezug von dem Businessplan dar.

Das Outsourcing kann innerhalb des Konzerns in Form des unternehmensinternen Outsourcing und über die Vergabe an Fremdfirmen als unternehmensexternes Outsourcing realisiert werden. Werden nur einzelne Aufgaben bzw. Funktionen an externe Unternehmen vergeben und liegt beispielsweise die Prozesskontrolle und Personalverantwortung bei dem beauftragenden Unternehmen, wird dieser Prozess als Outtasking bezeichnet.

In Form des Selective Outsourcing werden nur spezielle Bereichsteile an Drittunternehmen vergeben um Wissensdefizite zu kompensieren. Erfolgt eine Vergabe von Aufgabe während eines Technologiewechselprozesses an einen Dienstleister, der Kompetenzen sowohl in der derzeitigen wie auch in der neuen Technologie aufweist, spricht man von Transitional Outsourcing. In der Praxis kommen weitere Spezialformen des Outsourcing , auf die hier nicht weiter eingegangen werden kann, zum Einsatz.

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Niederlassung

Unter einer Niederlassung wird der Standort eines Unternehmens, der örtlich von der Hauptniederlassung getrennt ist, verstanden. Zu unterscheiden sind dabei in rechtlichem Sinne die selbstständige Niederlassung und die unselbstständige Niederlassung.

Die auch als Zweigniederlassung bezeichnete selbstständige Niederlassung eines Unternehmens ist zwar räumlich von der Hauptniederlassung getrennt, dieser aber rechtlich zugeordnet und stellt dementsprechend im Gegensatz zu einem Tochterunternehmen keine eigene Rechtspersönlichkeit dar. Die Führung einer Niederlassung ist in das Handelsregister einzutragen und dessen Leiter muss durch das Unternehmen handlungsbevollmächtigt sein oder Prokura erteilt bekommen haben. Die Niederlassung verfolgt in selbstständiger Form das gleiche oder ähnliche Unternehmenskonzept wie die Hauptniederlassung und muss im Namen die Firma des Unternehmens mit einem entsprechenden Zusatz führen.

Als unselbstständige Niederlassungen fungieren Betriebsstätten und Filialen eines Unternehmens. Die Betriebsstätte ist durch eine feste Geschäftseinrichtung und rechtliche Unselbstständigkeit charakterisiert. Die Stellung als Betriebsstätte hat in steuerrechtlichem Zusammenhang  insbesondere bei grenzüberschreitenden Belangen eine Bedeutung. Die Filiale stellt wiederrum eine örtliche Niederlassung eines Unternehmens dar, die in der Regel von Kreditinstituten und Handelsunternehmen unterhalten wird. Rechtlich wird die Filiale den Betriebsstätten zugerechnet.

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Mineralölsteuer

Die Mineralölsteuer wird verbrauchsabhängig auf Mineralöle und Erdgas, die in Deutschland als Kraft- oder Heizstoffe verwendet werden, erhoben. Mit Hilfe der Mineralölsteuer soll ein sparsamer Verbrauch, vor dem Hintergrund der Schaffung eines Bewusstseins hinsichtlich der Begrenztheit dieser natürlichen Ressourcen, bei der Bevölkerung forciert werden.

Die durch die Mineralölsteuer eingenommenen Steuergelder werden zum großen Teil für die Instandhaltung und Erneuerung von Straßen verwendet. Darüber hinaus werden durch die Mineralölsteuer finanzielle Defizite in der Rentenversicherung ausgeglichen. Unternehmen die große Mengen an Mineralöl, beispielsweise für Fahrdienstleistungen verbrauchen, haben die sich daraus ergebende Steuerbelastung bei der Erstellung von dem Finanzierungsplan als Teil von dem Unternehmenskonzept bei der Unternehmensgründung zu berücksichtigen und sollten über eventuell preisgünstigere Energie-Alternativen nachzudenken.

Um einen Anreiz für die Nutzung umweltfreundlicher Energieträger und Verkehrsmittel zu schaffen, existieren verschiedene Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Besteuerung von Mineralöl. Die Erhebung der Mineralölsteuer ist mit einer steuerlichen Doppelbelastung aufgrund der zusätzlichen Erhebung der Umsatzsteuer verbunden. Die Erhebung der Mineralölsteuer erfolgt über einen festen Steuersatz der je Liter erhoben wird. Gesetzlich geregelt ist die Mineralölsteuer im Mineralölsteuergesetz. Die von der Bundeszollverwaltung erhobene Mineralölsteuer wird heutzutage als Energiesteuer bezeichnet.

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Lohnsteuerbescheinigung

Im Zuge der Berechnung und Abführung der Lohnsteuer hat der Arbeitgeber auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte seiner Arbeitnehmer Eintragungen, die als Lohnsteuerbescheinigung gelten, vorzunehmen.

Seit dem Kalenderjahr 2006 dürfen Lohnsteuerbescheinigungen nur noch in elektronischer Form erfolgen, es sei denn ein Arbeitgeber beschäftigt Personen auf geringfügiger Basis im Sinne des § 8a SGB IV in Privathaushalten. Der Abschluss des Lohnkontos ist durch den Arbeitgeber jährlich durchzuführen und beinhaltet die Ausstellung einer Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer. Existenzgründer sollten sich bereits bei der Erstellung von dem Geschäftsplan umfassende Gedanken zu den einzuhaltenden Pflichten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern machen.

Inhaltlich umfasst die Lohnsteuerbescheinigung den Ausweis der Beschäftigungsdauer, den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn inklusive aller Sachbezüge. Die Angabe der einbehaltenen Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag ist ferner notwendig.

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Kündigungsfristen

Für alle Belange im Rahmen des Arbeitsrechts sind bzw. können Kündigungsfristen vereinbart werden.  Die Kündigungsfristen können aus dem anwendbaren Tarifvertrag, gesetzlichen Regelungen des § 622 BGB oder dem Arbeitsvertrag selbst resultieren. Kommen die gesetzlichen Fristen im Sinne von § 622 BGB zur Kündigung zur Anwendung, so haben Kündigungen mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats erklärt zu werden.

Soll eine Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden, ist die gesetzliche Kündigungsfrist von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers abhängig. Ob abweichende Kündigungsfristen von den gesetzlichen Regelungen für Arbeitnehmer vereinbart werden sollen, sollte bereits bei der Ausgestaltung von dem Businessplan Existenzgründung einfließen.

Bei einer Betriebszugehörigkeit von 2 bis 4 Jahren gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Für 5 bis 7 Jahre Angestellte gilt eine zweimonatige Frist, bei 8 bis 9-jähriger Betriebszugehörigkeit eine 3-monatige Frist, bei 10 bis 11 Jahren Anstellungsverhältnis 4 Monate, von 12 bis 14 Jahren Anstellung 5 Monate, für 15 bis 19 Jahre Zugehörigkeit 6 Monate und ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit besteht eine gesetzliche Kündigungsfrist von 7 Monaten. Liegt ein Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit von bis zu 6 Monaten vor, kann dieses mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

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Kopfsteuer

Merkmal der Kopfsteuer ist die Erhebung des gleichen absoluten Steuerbetrages von jedem Steuerpflichtigen unabhängig von dessen finanziellen und persönlichen Verhältnissen. Vorteilhaft gestaltet sich bei der Anwendung der Kopfsteuer die einfache Ermittlung sowie die Ermittlung der ökonomischen Effizienz.

Nachteil der Kopfsteuer stellt der fehlende Einbezug der Leistungskomponente in das Besteuerungsverfahren, weshalb sie auch als unsozial bezeichnet wird, dar. Ferner wäre ein auf der Kopfsteuer beruhendes Steuersystem durch Ungerechtigkeit hinsichtlich der Steuerbelastung von Geringverdienern gekennzeichnet. Unternehmer die ein hohes Einkommen im Rahmen ihrer Selbstständigkeit erzielen hätten demnach ein identisches Steueraufkommen wie ein Geringverdiener.

Die Anwendung der Kopfsteuer hätte zudem keine allokative Wirkung die sich in einem fehlenden Einfluss der Kopfsteuer auf die Bildung von (zeitlichen) Präferenzen hinsichtlich Kaufentscheidungen äußern würde.

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Kartell

Im Bereich der Wirtschaft stellt ein Kartell einen Zusammenschluss mehrerer wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen zum Zwecke der Wettbewerbsbeschränkung dar. Die Bildung von einem Kartell kann durch Anbieter auf der Angebotsseite und Nachfragern auf der Nachfrageseite gebildet werden. Die zugrundeliegenden Vereinbarungen können individuell sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Denkbar sind entsprechende Maßnahmen die Regelungen zum Agieren am Markt bzw. der Beherrschung des Marktes mit monopolistischem Charakter zum Ziel haben.

Es können verschiedene Arten von einem Kartell unterschieden werden, die sich nach Zweck, Organisation und Funktion unterscheiden. Aufgrund der negativen Auswirkungen von einem Kartell, ist die Bildung eines solchen mittlerweile bis auf wenige Ausnahmen für Unternehmen im Rahmen ihrer Selbstständigkeit weltweit verboten. Das Kartell stellt eine spezielle Form der Kollusion dar, welches teilweise auch als Wettbewerbsabrede bezeichnet wird.

Findet kein direktes Zusammenwirken von rechtlich selbstständigen Unternehmen aber ein gleichförmiges Verhalten, welches sich aus der Marktstruktur ergibt, statt, handelt es sich um das Parallelverhalten und nicht um ein Kartell.

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