24.07.2008
1 Euro GmbH
Seit Juni 2008 ist die Reform des GmbH Gesetzes beschlossene Sache. Mit ihr wird es einige Neuerungen geben, unter anderem wird eine neue Rechtsform, die 1 Euro GmbH ( ein Euro GmbH ) eingeführt. Mit ihr soll eine echte Alternative zur britischen Limited entstehen. In den letzten Jahren haben viele deutsche Unternehmer die Rechtsform der englischen Limited gewählt. Sie ist einfacher und unkomplizierter in ihrem Gründungsmodalitäten und ihre Gründung kann mit wesentlich weniger Startkapital erfolgen, als die Gründung der bisherigen GmbH. Die Einführung der neuen 1 Euro GmbH war zwingend notwendig, um die große Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland zu stoppen.
Um die Gründungskosten stark zu senken, ist für die 1 Euro GmbH ( Euro GmbH ) eine Mustersatzung vorgesehen, die nicht notariell beurkundet werden muss. Zudem halten sich die Gebühren für die notarielle Beurkundung der Gesellschafterverträge der Mini GmbH im kleinen Rahmen, da nur eine Mindeststammeinlage von einem Euro gefordert wird. Des weiteren wird die Gründung durch eine neues Eintragunsverfahren der 1 Euro GmbH (Unternehmergesellschaft ) beschleunigt.
Damit stellt die 1 Euro GmbH, auch haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft genannt, nicht nur eine Alternative zur Limited, sondern auch zur Rechtsform der Einzelunternehmung dar. Existenzgründern ist allerdings für die Gründung einer 1 Euro GmbH zu raten, frühzeitig einen Steuerberater zur Hilfe zu nehmen. Gerade die Steuerpflichtigkeit einer Kapitalgesellschaft, wie die UG birgt große Unterschiede zur Steuerpflichtigkeit einer Einzelunternehmung.