09.08.2010
Der Begriff der Effekten
Der Begriff Effekten findet seine Anwendung vorwiegend in börsentechnischem Bezug. Er steht für einen Sammelbegriff der am Kapitalmarkt vertretbaren und handelbaren fungiblen Wertpapiere die zur Kapitalanlage und Kapitalbeschaffung dienen. Vertretbar sind Wertpapiere wenn diese einheitlich nach Stückzahl, Gattung oder Nennwert bestimmt sind.
Zu den Effekten zählen Pfandbriefe, Schuldverschreibungen, Aktien und sonstige Anleihen. Keine Effekten aufgrund fehlender Fungibilität sind Schecks, Wechsel und Banknoten. Bestandteil von Effekten ist der Mantel der ein Kapitalrecht verbrieft und dem Bogen, der ein Ertragsrecht verbrieft. Das Kapitalrecht verjährt nach 30 Jahren und das Ertragsrecht bereits nach 4 Jahren.
Zu unterscheiden sind Teilhabereffekten, Gläubigereffekten und sogenannte Mischformen. Schuldverschreibungen die ein Forderungsrecht beinhalten werden zu den Gläubigereffekten gezählt. Teilhabereffekten sind Aktien und Investmentzertifikate. Die Optionsanleihe und der Genussschein stellen Mischformen der Effekten dar. Über die Ausgabe von Effekten wird es einem Unternehmen möglich das erforderliche Kapital zur Umsetzung seines Businessplans mit gesteigerter Liquidität aufzubringen.
Ein Kommentar zu “Der Begriff der Effekten”
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