09.07.2010
Die Abfindung
Eine Abfindung stellt eine einmalige Leistung dar, die zur Abgeltung von Rechtsansprüchen im Arbeitsrecht, Sozialrecht oder Aktienrecht gewährt wird. Im Arbeitsrecht erfolgt eine Abfindung in Form einer Geldleistung für die Abtretung von Ansprüchen aus einem Dienstverhältnis an den ausscheidenden Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber. Grundlage der Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber ergibt sich in Deutschland aus der freiwilligen Bereitschaft, Urteilen des Arbeitsgerichts oder dementsprechenden Vereinbarungen im Tarifvertrag. Die Abfindungszahlung stellt dabei eine steuerpflichtige Zahlung dar, die der Sozialversicherungsfreiheit unterliegt.
In Form verschiedener Renten erfolgt eine Abfindungszahlung im Sozialrecht. Verwitwete Personen erhalten im Falle einer Widerverheiratung eine Abgeltung Ihrer Ansprüche in Form einer Geldleistung. Ein Abfindungsanspruch entsteht im Sozialrecht darüber hinaus im Falle von vorläufigen Renten oder einem Rentenanspruch aus einer Unfallversicherung.
Im Aktienrecht gestaltet sich eine Abfindung, bei Übernahme einer Unternehmergesellschaft in eine andere, über eine Vergütung in Form von Unternehmensanteilen oder einer Geldleistung vom übernehmenden Unternehmen an den Aktionär des eingegliederten Unternehmens. Im Privatrecht ergeben sich Abfindungsansprüche mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft, im Erbschaftsrecht, bei Unterhaltsansprüchen oder aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Ansprüchen.
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