Am Anfang der Selbstständigkeit spricht man von der Existenzgründung, diese erfolgt formal durch eine Anmeldung beim Gewerbeamt oder bei Freiberuflern durch die Beantragung beim zuständigen Finanzamt. Somit ist der erste Teil der Existenzgründung abgeschlossen. Natürlich können weitere Formalitäten auf sie zukommen, denn Pflichtmitgliedschaften bei den Verbänden und Kammern sind nicht umgänglich.

Im Weiteren ist die Geschäftsidee für die Existenzgründung ein wichtiger Faktor, die Idee muss nicht neu oder besonders ausgefallen sein. Wichtig ist nur das die genaue Geschäftsidee niedergeschrieben wird. Ebenfalls für die Existenzgründung wichtig ist der Businessplan, dieses Konzept benötigen alle Gründer für die Beantragung von Zuschüssen (Existenzgründerzuschuss oder Einstiegsgeld), für einen Bankkredit oder für andere Finanzierungsmöglichkeiten.

Jeder Anfang ist schwer, da kommt der Gründungszuschuss gerade richtig. Sind sie arbeitslos und haben noch mindesten 90Tage Restanspruch? Prima, sie haben die Möglichkeit 9 Monate zur ihrem ALG1 einen Zuschuss von 300 Euro (für die Sozialversicherung) anzumelden. Aber auch ALG2 Empfänger können in die Existenzgründung starten, hier bekommen sie i.d.R. die ersten 6 Monate einen Zuschuss, welcher 50 Prozent des bisherigen ALG2 Bezuges gleichsteht. Die Rechtsform der Selbstständigkeit ist ebenso wichtig, treffen sie die Wahl zwischen einem gewerblichen- oder freiberuflichen Unternehmen. Nehmen sie außerdem Hilfestellungen vom Amt, Steuerberater oder diversen Banken dankend an.

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