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Die Existenzgründung

Der Beginn der Selbständigkeit ist hart aber der Weg lohnt sich für die meisten Existenzgründer. Die selbständige Tätigkeit im Haupt-oder Nebengewerbe wird deshalb auch Existenzgründung genannt. Die Anmeldung beim Gewerbeamt folgt meist per Formular, somit ist die Neugründung dann zum größten Teil abgeschlossen. Nun folgen die Pflichtmitgliedschaften und weitere Formalitäten die nach und nach auf den Existenzgründer zukommen.

Die Existenzgründung beinhaltet noch weitere Faktoren die für das Unternehmen von wichtiger Bedeutung sind. Eine wichtige Rolle spielt bei der Existenzgründung die Geschäftsidee. Eine Kopie eines bereits bestehenden Konzepts ist manchmal von Vorteil, sollte eine neue Idee der Fall sein, fragen sie beim Patentamt nach. Jeder Gründer benötigt für einen Zuschuss (Gründerzuschuss oder Einstiegsgeld) einen sogenannten Businessplan, dieser Geschäftsplan beinhaltet das spätere Unternehmen Schritt für Schritt und dient dem Neugründer als Leitfaden. Im Businessplan dürfen ein Lebenslauf, verschiedene Kalkulationsbeispiele, der Standort und der Firmenname nicht fehlen.

Haben sie vor aus dem ALG1 Bezug in die Selbstständigkeit zu starten können sie einen Gründerzuschuss bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Jedoch dürfen sie in keiner Sperrfrist sein und mindestens 90 Tage Restanspruch auf das Arbeitslosengeld haben. Die Höhe der Förderung liegt bei 300Euro + das ALG1 für die ersten 9 Monate. Bei Fragen informieren sie sich bei ihrer Agentur für Arbeit.

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