Eine Vielzahl von Alg2 Empfängen wagen den Schritt mit Hilfe vom Einstiegsgeld ins eigene Geschäft, somit lösen sie sich vom Hartz IV Zustand und können ihr Können unter Beweis stellen. Um das Einstiegsgeld beantragen zu können muss der Existenzgründer das Antragsformular korrekt ausfüllen und einige Voraussetzungen erfüllen. Das Anmeldeformular bekommt man bei der für sie zuständigen ARGE ausgehändigt, dort können auch eventuelle Fragen sofort geklärt werden.

Als Gründer sollten sie wissen das verschiedene Ämter auf einen Businessplan viel wert legen, der sogenannte Geschäftsplan (Konzept) dient dem Neugründer als Leitfaden hier sollten wichtige Faktoren beschrieben sein und Kalkulationsbeispiele errechnet werden. Aber auch die Geschäftsidee sollte im Geschäftsplan erwähnt werden, anhand von Beispielen und Recherche können die Ämter den Willen einer eigenen Firma erkennen. Der Gründer kann sechs bis zwölf Monate das Einstiegsgeld bewilligt bekommen, in der Regel liegt die Laufzeit aber bei sechs Monaten.

Danach kann der Existenzgründer erneut einen Antrag auf die Förderung stellen. Die Höhe der Leistung hängt von der Arbeitslosenzeit ab und beträgt meist den Alg2 Satz + 50 Prozent davon. Die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden außerdem mit 10 Prozent des Einstiegsgeldes vergütet. Nutzen sie die Chance aus der Alg2 Situation rauszukommen und belesen sie sich im Internet über das Thema Existenzgründung.

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