Das Einstiegsgeld kann es ALG2-Empfängern ermöglichen, den Arbeitslosenstatus durch eine Existenzgründung zu verlassen. Allerdings muss man davor warnen, überstürzt eine Existenzgründung anzustreben, nur um wieder eine bezahlte Beschäftigung zu haben. Ein gut vorbereiteter Businessplan zu einer tragfähigen Geschäftsidee ist auch die Voraussetzung für die Bewilligung des Förderprogramms. Nur wenn man den Sachbearbeiter der ARGE mit seinem Businessplan, seinen Fähigkeiten und Qualifikationen überzeugen kann, wird man Einstiegsgeld beziehen können.

Der Businessplan für die Beantragung von Einstiegsgeld muss von einer fachkundigen Stelle bezüglich der Tragfähigkeit positiv beurteilt werden. Diese Unterlagen und Nachweise über die eigenen Qualifikationen müssen gemeinsam mit dem Antrag auf Einstiegsgeld eingereicht werden. Anhand dieser Informationen wird entschieden, ob man Einstiegsgeld für die Anfangszeit der Existenzgründung bewilligt bekommt.

Ein Kommentar zu “Einstiegsgeld - Informationen für Gründer”

  1. […] Einstiegsgeld bewilligt bekommt, kann mit sechs bis zwölf Monaten Bezugsdauer rechnen, auch wenn in der […]

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