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Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag stellt ein zentrales Dokument mit Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Gesellschafter einer Gesellschaft dar. Je nach Rechtsform einer Gesellschaft kann das Aufsetzen von einem Gesellschaftsvertrag freiwillig oder verpflichtend sein. Bei der Aktiengesellschaft als Kapitalgesellschaft wird der Gesellschaftsvertrag als Satzung bezeichnet.

Die Schließung von einem Gesellschaftsvertrag kann formlos mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte dieser allerdings schriftlich geschlossen werden. Bei den Gesellschaftsformen der Aktiengesellschaft und der GmbH bzw. Mini GmbH ist  gem. § 23 AktG bzw. § 2 GmbHG die Beglaubigung durch einen Notar vorgeschrieben. Bei den anderen Gesellschaftsformen wie der OHG, KG ist die notarielle Beglaubigung nur im Falle der Einbringung eines Grundstücks in das Gesellschaftsvermögen notwendig.

Inhaltlich werden in der Regel die Vertretungsbefugnisse im Innen- und Außenverhältnis, Haftungsfragen,  die Gewinnverteilung und die Fortsetzung der Gesellschaft bei Tod eines Gesellschafters geregelt. Werden Regelungen nicht explizit im Gesellschaftsvertrag geregelt, gelten automatische entsprechende gesetzliche Regelungen des HGB etc.

Ein Kommentar zu “Gesellschaftsvertrag”

  1. […] liegen sollte und welche Unterschiede je nach Rechtsform bestehen, erfahren Leser im Artikel zum Gesellschaftsvertrag in anschaulicher […]

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