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Investitionszulage

Die Investitionszulage stellt ein Instrument zur Lenkung der Investitionstätigkeit in bestimmten Regionen dar. Über die Vergabe staatlicher Subventionen in Form der Investitionszulage an Unternehmen, die sich in bestimmten konjunkturschwachen Regionen ansiedeln,  sollen diese Regionen gefördert werden.
Grundsätzlich haben alle Steuerpflichtigen natürlichen oder juristischen Personen ein Recht auf die Investitionszulage für Investitionen in den entsprechenden Regionen zu erhalten. Ob für eine bevorstehende Unternehmensgründung eine Investitionszulage bewilligt werden kann, ist bereits bei der Ausgestaltung von dem Businessplan Fördermittel zu erfragen und in diesem zu verankern. Welche Investitionsobjekte mit der Investitionszulage subventioniert werden, ist an die Erfüllung verschiedener Voraussetzungen gekoppelt.

Förderfähig sind Investitionen die das Anlagevermögen durch die Anschaffung oder Herstellung neuer abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter vergrößern sollen. Zusätzlich müssen diese Wirtschaftsgüter für mindestens 5 Jahre zum Anlagevermögen der Betriebsstätte im Fördergebiet gehören und danach in bestimmten Betriebsarten des Fördergebiets verbleiben und jährlich maximal zu 10 Prozent privat genutzt werden.

Geregelt ist die Investitionszulage im Investitionszulagengesetz, gemäß diesem die Investitionszulage nicht einkommenssteuerpflichtig ist. Um die Investitionszulage zu beantragen ist ein entsprechender ausgefüllter und vom Anspruchsberechtigten eigenhändig unterschriebener Antrag beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

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