28.10.2010
Kopfsteuer
Merkmal der Kopfsteuer ist die Erhebung des gleichen absoluten Steuerbetrages von jedem Steuerpflichtigen unabhängig von dessen finanziellen und persönlichen Verhältnissen. Vorteilhaft gestaltet sich bei der Anwendung der Kopfsteuer die einfache Ermittlung sowie die Ermittlung der ökonomischen Effizienz.
Nachteil der Kopfsteuer stellt der fehlende Einbezug der Leistungskomponente in das Besteuerungsverfahren, weshalb sie auch als unsozial bezeichnet wird, dar. Ferner wäre ein auf der Kopfsteuer beruhendes Steuersystem durch Ungerechtigkeit hinsichtlich der Steuerbelastung von Geringverdienern gekennzeichnet. Unternehmer die ein hohes Einkommen im Rahmen ihrer Selbstständigkeit erzielen hätten demnach ein identisches Steueraufkommen wie ein Geringverdiener.
Die Anwendung der Kopfsteuer hätte zudem keine allokative Wirkung die sich in einem fehlenden Einfluss der Kopfsteuer auf die Bildung von (zeitlichen) Präferenzen hinsichtlich Kaufentscheidungen äußern würde.
Ein Kommentar zu “Kopfsteuer”
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