19.11.2010
Mineralölsteuer
Die Mineralölsteuer wird verbrauchsabhängig auf Mineralöle und Erdgas, die in Deutschland als Kraft- oder Heizstoffe verwendet werden, erhoben. Mit Hilfe der Mineralölsteuer soll ein sparsamer Verbrauch, vor dem Hintergrund der Schaffung eines Bewusstseins hinsichtlich der Begrenztheit dieser natürlichen Ressourcen, bei der Bevölkerung forciert werden.
Die durch die Mineralölsteuer eingenommenen Steuergelder werden zum großen Teil für die Instandhaltung und Erneuerung von Straßen verwendet. Darüber hinaus werden durch die Mineralölsteuer finanzielle Defizite in der Rentenversicherung ausgeglichen. Unternehmen die große Mengen an Mineralöl, beispielsweise für Fahrdienstleistungen verbrauchen, haben die sich daraus ergebende Steuerbelastung bei der Erstellung von dem Finanzierungsplan als Teil von dem Unternehmenskonzept bei der Unternehmensgründung zu berücksichtigen und sollten über eventuell preisgünstigere Energie-Alternativen nachzudenken.
Um einen Anreiz für die Nutzung umweltfreundlicher Energieträger und Verkehrsmittel zu schaffen, existieren verschiedene Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Besteuerung von Mineralöl. Die Erhebung der Mineralölsteuer ist mit einer steuerlichen Doppelbelastung aufgrund der zusätzlichen Erhebung der Umsatzsteuer verbunden. Die Erhebung der Mineralölsteuer erfolgt über einen festen Steuersatz der je Liter erhoben wird. Gesetzlich geregelt ist die Mineralölsteuer im Mineralölsteuergesetz. Die von der Bundeszollverwaltung erhobene Mineralölsteuer wird heutzutage als Energiesteuer bezeichnet.
Einen Kommentar schreiben
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar zu schreiben.