JG

Mini GmbH gründen

Existenzgründer und Unternehmer können ab sofort die neue Mini GmbH gründen. Mit nur einem Euro Stammkapital kann die Mini GmbH gegründet werden. Diese Unternehmensform wird durch eine beschränkte Haftung ausgezeichnet und minimiert das anfängliche Risiko des Gründers. Für Standardgründungen kann ein so genanntes Musterprotokoll verwendet werden. Durch dieses Gründungsset vereinfacht sich die Gründung erheblich. Die Vereinfachung wird durch die Zusammenfassung des Gesellschaftsvertrages, die Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste erreicht. Die Unternehmensgründung kann somit theoretisch an einem Tag vollzogen werden. Wird ein solcher Mustergesellschaftsvertrag genutzt, entstehen dem Gründer nur geringe Notarkosten. Aufgrund des elektronischen Eintragungsverfahren ins Handelsregister werden diese Genehmigungsprozesse deutlich beschleunigt.

Der Existenzgründer sollte beachten, dass die Gewinnausschüttung begrenzt ist. Jährlich müssen 25 % des Gewinns des Unternehmens bis zu einer Schwelle von 25.000 Euro angespart werden. Außerdem muss die Mini GmbH mit dem Zusatz “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” oder “UG (haftungsbeschränkt)” gekennzeichnet werden. Es ist zu beachten, dass Sacheinlagen unzulässig sind. Nach dem Erreichen des vollständigen Stammkapitals kann die Eintragung in das Handelsregister erfolgen.

Die Mini GmbH ist ein hochwertiges Gegenmodul zur englischen Limited. Um den spürbaren Rückgang deutscher Unternehmensgründungen zu entgegnen, wird es Unternehmensgründer ab dem 01.11.2008 möglich sein, eine Mini GmbH gründen zu können. Im Laufe der letzten Monate wurden zahlreiche Bezeichnungen für die Mini GmbH erschaffen. Darunter zählen: Unternehmergesellschaft, UG, 1 Euro GmbH und Euro GmbH.

Existenzgründer benötigen für die Gründung einer Mini GmbH vorerst einen Businessplan, der die Geschäftsidee darlegt. Ebenso Alg1- und Alg2-Empfänger können eine Mini GmbH gründen. Dabei können Arbeitslose ein Förderprogramm erhalten. Die Agentur für Arbeit begleitet die Gründung und trifft Entscheidungen über die Bewilligung von Einstiegsgeld bzw. Gründungszuschuss.

Trackback URI | Kommentare als RSS

Einen Kommentar schreiben

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar zu schreiben.